Bava Metzia 83

Kapitel 83

א <big><strong>מתני׳</strong></big> המפקיד מעות אצל חברו צררן והפשילן לאחוריו או שמסרם לבנו ולבתו הקטנים ונעל בפניהם שלא כראוי חייב שלא שימר כדרך השומרים ואם שימר כדרך השומרים פטור:
1 <b>W</b><small>ENN JEMAND SEINEM</small> N<small>ÄCHSTEN</small> G<small>ELD ZUR</small> V<small>ERWAHRUNG GEGEBEN UND</small> <small>DIESER ES EINGEBUNDEN UND ÜBER DEN</small> R<small>ÜGKEN GEWORFEN ODER SEINEM MINDERJÄHRIGEN</small> S<small>OHNE ODER SEINER MINDERJÄHRIGEN</small> T<small>OCHTER GEGEBEN ODER UNGENÜGEND EINGESGHLOSSEN HAT, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG, WEIL ER ES NICHT NACH</small> A<small>RT DER</small> H<small>ÜTER BEWACHT HAT; WENN ER ES ABER NACH</small> A<small>RT DER</small> H<small>ÜTER BEWACHT HAT, SO IST ER ERSATZFREI.</small>
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> בשלמא כולהו שלא שימר כדרך השומרים אלא צררן והפשילן לאחוריו מאי הוה ליה למיעבד אמר רבא א"ר יצחק אמר קרא (דברים יד, כה) וצרת הכסף בידך אע"פ שצרורין יהיו בידך
2 GEMARA. Allerdings hat er es in jenen Fällennicht nach Art der Hüter bewacht, was aber kann er dafür in dem Falle, wenn er es eingebunden und über den Rücken geworfenhat!? Raba erwiderte im Namen R. Jiçḥaqs: Die Schrift sagt:<i>du sollst das Geld einbinden und in deine Hand nehmen</i>, obgleich es eingebunden ist, mußt du es m deine Hand nehmen.
ג וא"ר יצחק לעולם יהא כספו של אדם מצוי בידו שנאמר וצרת הכסף בידך וא"ר יצחק לעולם ישליש אדם את מעותיו שליש בקרקע ושליש בפרקמטיא ושליש תחת ידו
3 Ferner sagte R. Jiçḥaq: Stets soll ein Mensch sein Geld bei der Hand haben, denn es heißt: <i>du sollst das Geld einbinden und in deine Hand nehmen</i>. Ferner sagte R. Jiçḥaq: Stets teile ein Mensch sein Geld in drei Teile: ein Drittel in Grundbesitz, ein Drittel in Waren und ein Drittel in seiner Hand.
ד וא"ר יצחק אין הברכה מצוייה אלא בדבר הסמוי מן העין שנאמר (דברים כח, ח) יצו ה' אתך את הברכה באסמיך תנא דבי רבי ישמעאל אין הברכה מצויה אלא בדבר שאין העין שולטת בו שנאמר יצו ה' אתך את הברכה באסמיך
4 Ferner sagte R. Jiçḥaq: Der Segen ist nur in einer Sache zu treffen, die dem Auge verborgen ist, denn es heißt:<i>der Herr wird den Segen in deine Speicher entbieten</i>. In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Der Segen ist nur in einer Sache zu treffen, über die das Auge keine Gewalt hat, denn es heißt: <i>der Herr wird den Segen in deine Speicher entbieten</i>.
ה ת"ר ההולך למוד את גורנו אומר יהי רצון מלפניך ה' אלהינו שתשלח ברכה במעשה ידינו התחיל למוד אומר ברוך השולח ברכה בכרי הזה מדד ואח"כ בירך הרי זה תפילת שוא לפי שאין הברכה מצוייה לא בדבר השקול ולא בדבר המדוד ולא בדבר המנוי אלא בדבר הסמוי מן העין שנאמר יצו ה' אתך את הברכה באסמיך
5 Die Rabbanan lehrten: Wer seine Tenne messen geht, spreche: ‘Möge es dein Wille sein, o Herr, unser Gott, daß du Segen in unserer Hände Werk sendest.’ Hat er zu messen begonnen, spreche er: ‘Gepriesen sei, der Segen in diesen Haufen sendet.’ Wenn er bereits gemessen hat und nachher den Segen spricht, so ist dies ein unnützes Gebet, denn der Segen ist weder in einer gewogenen noch in einer gemessenen noch in einer gezählten Sache zu treffen, sondern nur in dem, was dem Auge verborgen ist, denn es heißt: <i>der Herr wird den Segen in deine Speicher entbieten</i>.
ו אמר שמואל כספים אין להם שמירה אלא בקרקע אמר רבא ומודי שמואל בערב שבת בין השמשות דלא אטרחוהו רבנן ואי שהא למוצאי שבת שיעור למקברינהו ולא קברינהו מחייב ואי צורבא מרבנן הוא סבר דלמא מיבעי ליה זוזי לאבדלתא
6 Šemuél sagte: Für Geld gibt es keine andere Verwahrungals in der Erde. Raba sagte: Šemuél pflichtet jedoch bei, daß die Rabbanan einen am Vorabend des Šabbaths bei Dämmerung nicht bemühthaben. Wenn er es aber nach dem Ausgange des Šabbaths solange gehalten hat, als er es vergraben konnte, und es nicht vergraben hat, so ist er ersatzpflichtig; ist erein Gelehrter, so kann er geglaubt haben, er werde vielleicht Geld zum Unterscheidungssegenbrauchen.
ז והאידנא דשכיחי גשושאי אין להן שמירה אלא בשמי קורה והאידנא דשכיחי פרומאי אין להם שמירה אלא ביני אורבי אמר רבא ומודה שמואל בכותל (אי נמי בין הקרנות) והאידנא דשכיחי טפוחאי אין להן. שמירה אלא בטפח הסמוך לקרקע או בטפח הסמוך לשמי קורה
7 Jetzt aber, wo es Taster gibt, kann es nur in den Höhen der Balkenverwahrt werden. Jetzt aber, wo es Balkenbrecher gibt, kann es nur in den Balkenfugen verwahrt werden. Raba sagte: Šemuél pflichtet jedoch bei, daß es in der Wand verwahrt werden könne. Jetzt aber, wo es Wandklopfer gibt, kann es verwahrt werden nur innerhalb der Handbreite am Boden oder innerhalb der Handbreite an der Balkenhöhe.
ח א"ל רב אחא בריה דרב יוסף לרב אשי התם תנן חמץ שנפלה עליו מפולת הרי הוא כמבוער רשב"ג אומר כל שאין הכלב יכול לחפש אחריו ותנא כמה חפישת הכלב ג' טפחים הכא מאי מי בעינן שלשה טפחים או לא
8 R. Aḥa, Sohn des R. Joseph, sprach zu R. Aši: Dort haben wir gelernt, wenn ein Trümmerhaufen auf Gesäuertesgefallen ist, gelte es als fortgeschafft, und wie R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, wenn ein Hund es nicht mehr aufspüren kann, und hierzu wird gelehrt, das Aufspüren eines Hundes reiche drei Handbreiten; wie ist es nun hierbei: sind drei Handbreiten erforderlich oder nicht?
ט אמר ליה התם משום ריחא בעינן ג' טפחים הכא משום איכסויי מעינא לא בעינן ג' טפחים וכמה אמר רפרם מסיכרא טפח
9 Dieser erwiderte: Da kommt es auf den Geruch an, daher sind drei Handbreiten erforderlich, hierbei muß es nur den Augen verborgen sein, somit sind keine drei Handbreiten erforderlich. – Wieviel? Raphram aus Sikhra erwiderte: Eine Handbreite.
י ההוא גברא דאפקיד זוזי גבי חבריה אותבינהו בצריפא דאורבני איגנוב אמר רב יוסף אע"ג דלענין גנבי נטירותא היא לענין נורא פשיעותא היא הוה תחלתו בפשיעה וסופו באונס חייב ואיכא דאמרי אע"ג דלענין נורא פשיעותא היא לענין גנבי נטירותא היא ותחלתו בפשיעה וסופו באונס פטור והילכתא תחלתו בפשיעה וסופו באונס חייב
10 Einst gab jemand seinem Nächsten Geld zur Verwahrung und dieser versteckte es in einer Weidenlaube, und es wurde gestohlen. Da entschied R. Joseph: Wenn dies auch gegen Diebstahl eine Bewachungist, so ist es immerhin gegen Feuergefahr eine Fahrlässigkeit, und wenn esdurch Fahrlässigkeit begonnen und durch Mißgeschick geendet hat, ist man ersatzpflichtig. Manche lesen: Wenn dies auch gegen Feuergefahr eine Fahrlässigkeit ist, so ist es gegen Diebstahl eine Bewachung, und wenn es durch Fahrlässigkeit begonnen und durch Mißgeschick geendet hat, ist man ersatzfrei. Die Halakha ist, wenn es durch Fahrlässigkeit begonnen und durch Mißgeschick geendet hat, ist man ersatzpflichtig.
יא ההוא גברא דאפקיד זוזי גבי חבריה א"ל הב לי זוזאי א"ל לא ידענא היכא אותבינהו אתא לקמיה דרבא א"ל כל לא ידענא פשיעותא היא זיל שלים
11 Einst gab jemand seinem Nächsten Geld zur Verwahrung; und als jener darauf sein Geld zurückverlangte, erwiderte dieser, er wisse nicht, wo er es hingetan habe. Darauf kam er vor Raba, und dieser sprach: Nicht wissen ist eine Fahrlässigkeit; geh, leiste Ersatz.
יב ההוא גברא דאפקיד זוזי גבי חבריה אשלמינהו לאימיה ואותבינהו בקרטליתא ואיגנוב אמר רבא היכי נדיינו דייני להאי דינא
12 Einst gab jemand seinem Nächsten Geld zur Verwahrung und dieser gab es seiner Mutter, die es in ein Kästchen legte, und darauf wurde es gestohlen. Da sprach Raba: Wie sollen nun die Richter in dieser Sache urteilen?
יג נימא ליה לדידיה זיל שלים אמר
13 Verlangt man von ihm, daß er Ersatz leiste, so kann er erwidern,